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Gewährleistungsbedingungen

Umfassend und auf einen Blick

Der Output einer UV-Anlage wird wesentlich bestimmt durch die optischen Komponenten im System, z.B. der UV-Lampe und den Reflektoren. IST Metz ist sich seit jeher der Schlüsselrolle dieser Komponenten bewusst und setzt daher bei diesen Komponenten auf konsequente Eigenentwicklung und Fertigung. Nur durch diese Vorgehensweise können wir den hohen Ansprüchen unserer Kunden gerecht werden.

Im Falle der IST-UV-Lampen wird der hohe technische Standard der Produkte durch die handwerkliche Fertigung in Verbindung mit umfassenden Qualitätskontrollen erreicht. Daher ist IST METZ in der Lage, für diese Produkte herausragende Gewährleistungen anzubieten.

 

Diese Gewährleistungsbedingungen finden Anwendung unter der Voraussetzung, dass folgende Bedingungen eingehalten wurden:

  • Sachgemäße Lagerung der IST-UV-Lampen
  • Korrekte Installation und Inbetriebnahme der IST-UV-Anlage
  • Regelmäßige Wartung der IST UV-Anlage gemäß Betriebsanleitung
  • Regelmäßige Reinigung der IST UV-Lampen gemäß Betriebsanleitung
  • Eine Verminderung der Trocknungsleistung, verursacht durch äußere Verschmutzungen, wird nicht als Reklamationsgrund anerkannt
  • Ein Nachlassen der UV-Strahlungsleistung bis auf 75% des ursprünglichen Wertes im jeweiligen UV-Bereich während des Gewährleistungszeitraumes wird nicht als Reklamationsgrund anerkannt
  • Die FLC-Kontakte müssen vor dem Einbau einer neuen UV-Lampe geprüft werden, und sich in einwandfreiem Zustand befinden

GEWÄHRLEISTUNGSBEDINGUNGEN

Entsorgung UV-Lampen und Excimer-Lampen

Quecksilberdampflampen dürfen nicht im Sperr- oder Restmüll entsorgt werden, da Quecksilber bei der Müllverbrennung oder Deponierung in die Umwelt gelangen kann. Stattdessen sollten sie an spezialisierte Recyclinganlagen abgegeben werden, die das Quecksilber sicher auffangen und wiederverwerten. Da Quecksilber zu 99,8 % recycelt werden kann, ist der tatsächliche Verbrauch minimal, vorausgesetzt, die Lampen werden fachgerecht entsorgt. Verbrauchte UV-Lampen können luftdicht verpackt zur Entsorgung an IST METZ GmbH & Co. KG zurückgeschickt werden. 

Excimer-Lampen von eta plus enthalten keine gefährlichen Stoffe, insbesondere kein Quecksilber, und können daher über den Hausmüll entsorgt werden. Dennoch bittet eta plus darum, gebrauchte Lampen zur Analyse und Produktverbesserung zurückzusenden.

Wir bieten auch die kostenpflichtige Entsorgung von Fremdlampen an. Für Anfragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an parts@ist-uv.com